Logopädische Praxis

für Abklärung, Beratung
und Therapie

Aarestrasse 34
3800 Unterseen-Interlaken
Telefon 033 821 23 00
Natel 079 643 18 66
E-Mail

Logopädische Abklärung

Was erfasst eine logopädische Abklärung?
  1. Wortschatz und Wortfindung (Kennt das Kind altersgemässe Wörter?)
  2. Satzbau (Wie formuliert das Kind Sätze, korrekt oder z.B. im Telegrammstil?)
  3. Aussprache (Welche Laute artikuliert das Kind? Wie spricht es sie aus?)
  4. Sprachverständnis (Versteht das Kind sprachliche Aufforderungen?)
  5. Wie ist das kindliche Kommunikationsverhalten Entsteht ein Dialog?)
  6. Ist der Redefluss auffällig (Stotternd oder überhastet?)
  7. Sprachmelodie (Spricht das Kind monoton oder betont es falsch?)
  8. Stimme (Ist die Stimme heiser, nasal, gepresst, zu laut, zu leise?)
  9. Nichtsprachliche Bereiche (Wahrnehmung, soziales und emotionales Verhalten, Spielentwicklung, Bewegung)

 

Wer kann eine Abklärung veranlassen?
  • die Eltern oder mit deren Einverständnis
  • ÄrztInnen
  • ErzieherInnen im Frühbereich
  • PsychologInnen

 

Wie wird die Abklärung finanziert?

Die Abklärungskosten werden durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kanton Bern übernommen.

Die Abklärungskosten werden neu auch durch die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kanton Bern übernommen, wenn sich herausstellt, dass keine Therapie notwendig ist.